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Frage Meines Vaters Sohn
- Andy
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Re: Subject
04 März 2009 20:18Andreas
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- P.Biehl
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Re: Subject
04 März 2009 20:10Junx, seht Fred 004: Geißelt Euch selbst.
Mea culpa!
Jedenfalls harre ich der Dinge eher gelassen. Die Saarländer sind eher ein gemütliches und wenig "preussisches" Völkchen, und bis die reagieren ist alles längst verjährt, wie Ulli_39 schon sagte.
Die Pfälzer in die Pfalz, und die Saarländer in die Saar!
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- SyMpa
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Re: Subject
04 März 2009 09:05-P.Biehl postete
Autre-chiens(Ösies)
ist das etwa rassistisch ?
fast so, als würde man die Nachbarn als "Leute aus Barbaria" bezeichnen;
das würde unserem Bavarier Andy evtl. nicht gefallen !?
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Re: Subject
04 März 2009 08:53In D wird nicht das Fahrzeug sondern Halter und/oder Fahrer je nach "Vergehen" belangt.Achim postete
...es reicht nicht, das Fahrzeug zu identifizieren, man muß konkret eine Person verfolgen können, das dürfte bei dem beschriebenen Szenario ziemlich unmöglich sein (zumal der Betroffene möglicherweise das Signal gar nicht gesehen hat?!)
Viel Glück
Achim
Wenn Amtshilfe geleistet wird dauert es seine Zeit und in der Regel greift dann die Verjährungsfrist. Das ist schon sehr viel früher als 1 Jahr

Ulli, der es schon mit Leid und auch mit Freude erfahren musste!
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- P.Biehl
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Re: Subject
04 März 2009 07:01Naja, ich würde es nicht als "wilde Flucht" bezeichnen, wenn man einfach auf den letzten paar hundert Metern vor der Grenze so auf den Eumel tritt, daß die die andern kein Land mehr sehen. Hinter der Grenze kann man ja wieder langsam fahren, da dürfen die Anderen nicht mehr mitspielen.Lutz-Harald Richter postete
Die wilde Flucht vor der Polizei könnte als Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) angesehen werden. Das wäre eine Straftat, und da dies wohl auch in Luxemburg eine Straftat wäre, könnte hier eine Anklage und anschließende Rechtshilfe doch auch in Luxemburg zu unangenehmen Folgen führen.
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- Ekki
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Re: Subject
04 März 2009 00:57Andy hat vollkommen Recht:Andy postete
EBEN!
Der Fahrer hatte doch eine gelbe Brille auf, die in Verbindung mit dem blauen Frequenzspektrum des Himmels grün ergibt, das wiederum komplementär zu rotem Signal ist und das unsichtbar macht. Stimmts Ekki?
und weder in L noch in D ist das tragen von gelben brillen bei blauem Himmel verboten. Die EU- Verheuge arbeitet zwar dran, aber ist noch nicht raus.
Andreas
a) Das Blaulicht der Polizei wurde von der gelben Brille effektiv herausgefiltert. Denn das ist es, was Gelbfilter machen: Sie filtern Blau.
b) Der durch die Brille grün erscheinende Himmel ist zudem für das Auge viel auffälliger, da das Auge im Grün / Gelb Bereich am empfindlichsten ist.
Der Fahrer hatte gar keine Chance, das unscheinbare "Bitte folgen" Schild zu sehen. Das hätte man schon strahlend gelb machen müssen.
Eindeutig ein Fehler der Polizei...
Gruß,
Ekki
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- Andy
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Re: Subject
04 März 2009 00:05EBEN!Achim postete
zumal der Betroffene möglicherweise das Signal gar nicht gesehen hat?!
Viel Glück
Achim
Der Fahrer hatte doch eine gelbe Brille auf, die in Verbindung mit dem blauen Frequenzspektrum des Himmels grün ergibt, das wiederum komplementär zu rotem Signal ist und das unsichtbar macht. Stimmts Ekki?
und weder in L noch in D ist das tragen von gelben brillen bei blauem Himmel verboten. Die EU- Verheuge arbeitet zwar dran, aber ist noch nicht raus.
Andreas
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- Achim
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Re: Subject
03 März 2009 23:56Viel Glück
Achim
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- Lutz-Harald Richter
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Re: Subject
03 März 2009 23:03Aber:
Die wilde Flucht vor der Polizei könnte als Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) angesehen werden. Das wäre eine Straftat, und da dies wohl auch in Luxemburg eine Straftat wäre, könnte hier eine Anklage und anschließende Rechtshilfe doch auch in Luxemburg zu unangenehmen Folgen führen.
Wenn dies nur eine theoretisches Gedankenspiel war, also besser nicht in die Tat umsetzen. Wenn es wirklich passiert ist, heißt es abwarten, ob und was passiert.
Lutz-Harald Richter
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- Carsten
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Re: Subject
03 März 2009 22:01Geldstrafen oder -bußen anderer europäischer Länder wie z.B. Luxemburg, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Island, Großbritannien und Irland können daher zurzeit noch nicht in Deutschland vollstreckt werden. Allerdings werden die Verfahren auch nach der Abreise des Urlaubers fortgesetzt, wobei die deutschen Behörden auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen auch Rechtshilfe leisten (etwa durch die Anhörung des Betroffenen, Zeugenvernehmungen und Zustellungen in Deutschland). Kommt der Verkehrssünder der ausländischen Zahlungsaufforderung nicht nach, muss er daher bei seiner nächsten Reise in diesen Staat mit Zwangsmaßnahmen rechnen. Es ist dann durchaus möglich, dass die ausländische Polizei dem Fahrzeug etwa eine "Park-Kralle" anlegt, um den Fahrer zur Zahlung des "Knöllchens" zu zwingen.
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- Carsten
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Re: Subject
03 März 2009 21:57Im Ernst, wenn sie Dein Kennzeichen haben, und es ein Abkommen gibt, UND SIE DIR NACHWEISEN KÖNNEN PER VIDEO, was da war, dann, ja, dann sieht es übel aus.
Carsten
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- P.Biehl
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Re: Subject
03 März 2009 21:37Möchte eigentlich keine "Befürchtungen" sondern knallharte Paragraphen.
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- Jochen SM-13
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Re: Subject
03 März 2009 21:36Allerdings steht es natürlich den Deutschen frei, beim nächsten Grenzübertritt nach D hinzulangen. Das haben die Holländer schon vor 20 Jahren so gemacht und haben einem dann in NL das Auto stillgelegt, wenn nicht gezahlt.
Gruss, Jochen
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- MaTHias
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Re: Subject
03 März 2009 21:08Im Ernst: die deutschen Jungs rufen in L an: "Fahrt mal da hin und macht dem Dampf!!!"
Ist mir in Porto leicht anders passiert: Auto im Parkverbot morgens um 6 vorm Abflug am Flughafen stehen lassen. Es kam ein portugiesisches Einschreiben, dann zwei, dann drei, dann wollten sie 600 Öre von mir, und die deutsche Polizei hat bei meiner Mutter geklingelt... die wußte aber nicht, wie sie mich erreichen sollte... nie wieder was gehört. Portugal hat mit D kein Abkommen über die Verfolgung von Verkehrsdelikten. Ich fürchte, das ist mit L und D anders...
Viel Glück,
M.
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- P.Biehl
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03 März 2009 21:01Stellt Euch vor ein in L zugelassenes Auto fährt mit ca 50km/h zu schnell und ein teutonischer getarnter Polizeiwagen überholt, klemmt sich davor und schiebt das Schild "Polizei, bitte folgen" raus. Da dieser Vorgang aber 1km vor der Grenze stattfindet gibt der in L zugelassene Wagen einfach mal ordentlich Kitt und pfeift an der letzten deutschen Ausfahrt vorbei über die Grenze weg und Tschüss!
Was kann da nachkommen???
Könnte ja mal vorkommen sowas, gestern speziell.
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