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THEMA: Frage

Hartenholm 13 Sep 2018 08:51 #1

jaja, die DSGVO

Das ist aber unkompliziert: an einem öffentlichen Ort darf halt alles mit aufs Bild, was sich in die Öffentlichkeit getraut hat. So wie der AFD-Kripomann mit der schicken Deutschlandmütze.

Viel Freude

Achim

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Hartenholm 13 Sep 2018 07:04 #2

..

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Letzte Änderung: von VolkerA.

Hartenholm 12 Sep 2018 20:00 #3

Persönliche Vorsichtsmaßnahme ohne exakte Kenntnis der juristischen Sachlage.

Es laufen da draußen so viele juristisch halbgebildete Schwachmaten rum, denen dann was einfällt zu Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch ungefragte und veröffentlichte Bilder usw...

Ich sage nur: hat ein wilder Urwald-Affe Bildrechte an seinen Selfies... ?

Wir hatten als Famile ein paar saucoole Tage, und den Mädels, deren Bilder ich hier nicht zeige, meiner Frau und mir hat es es wahnsinnig Spaß gemach. Ich bräuchte nicht jedes Wochenende Horden von dauerbesoffenen Rockern und 24h Gewummere, aber für die Zeit war es cool.

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Hartenholm 12 Sep 2018 18:58 #4

Hi, ich war zwar nicht da, aber wenn ich mir die Bilder so anschaue erlaube ich mir mal vom Thema abzuschweifen. Macht man das jetzt so mit der Gesichts- und Kennzeichenunkenntlichmachung nach aktueller Datenschutzangsthyperverordnung oder ist das nur ´ne pers. Vorsichtsmassnahme? Vielleicht bin ich da eher Susi Sorglosmäßig drauf, aber ich glaube nicht, dass die hier gezeigten Gesichter Schaden erleiden (würden), wenn auch Nase, Augen etc. zu erkennen wären. (Nun gut, vielleicht ist Unkenntlichkeit hier aus ästhetischen Gründen auch besser?) Da die darauf abgebildeten Personen Teil der Szenerie sind ist dies so und hinzunehmen. Otto´s bzw. Werner´s Nase habe ich auch noch nie unkenntlich gesehen?

Meine Frage ist tatsächlich ernst gemeint.

Gruß Stefan

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Hartenholm 12 Sep 2018 15:20 #5

War noch jemand da? War schon cool...









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Letzte Änderung: von MaTHias.
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