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TOPIC: Question

Subject 15 Sep 2005 22:19 #1

Ich hab immer noch einen Durango, ganz OHNE Nummer.
Ich glaube aber, der TÜV gibt mir dann eine bei der Vollabnahme.
Aber in England ging es so. Farbe "yellow". Chassis: "75-5". Fuel "petrol"
Make "Concept Car". Ende.

Carsten

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Subject 15 Sep 2005 21:56 #2

So???

Wer hat schon je mal einen Sm geklaut? So bescheuert ist kein Dieb.

Andreas

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Subject 15 Sep 2005 21:44 #3

So, so, ist Luxemburg neuerdings das Paradies für Autoschieber? Die suchen so tolerante(?) Behörden!

Ich bleibe dabei, dass es selbst in Luxemburg strafbar ist, einfach Papiere und Nummernschilder eines Autos für ein anderes Auto zu verwenden. Und das Ändern der Fahrgestellnummer kann nicht zulässig sein. Selbst bei Restaurierungen "aus zwei mach eins" ist die Fahrgestellnummer DER Identitätsnachweis. Toleranz ist hier völlig unangebracht. Auch Oldtimer werden nämlich hin und wieder gestohlen.

Lutz-Harald Richter
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Subject 15 Sep 2005 18:55 #4

Das ist alles halb so wild,

Habe hier auch mit verschiedenen Fahrgestellnummern rumhantiert. Letztendlich hat man mir die Wahl gelassen, ob ich die Nummer, die in den Papieren steht ins Fahrgestell stanze, oder ob ich die Fahrgestellnummer der Karosse in die Papiere eintrage. Habe schlussendlich zweiteres getan, da das einfacher ist.

Grüße
Grüße!

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Subject 15 Sep 2005 14:34 #5

Kriminell !!

Da die Fahrgestellnummer nicht übereinstimmt, ist das Auto nicht zugelassen und auch nicht versichert -übrigens nicht nur in Deutschland. Es sind auch mindestens zwei Straftaten dabei (Urkundenfälschung, denn das Nummernschild ist eine Urkunde und das Anschrauben an das falsche Auto ist eine Verfälschung, und Fahren ohne Versicherungsschutz -kostet meistens auch den Führerschein) - und wenn was passiert, zahlt keine Versicherung.

Lutz-Harald Richter
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Subject 15 Sep 2005 12:31 #6

Ich kann mir vorstellen, dass das des öfteren praktiziert wird, kriminell?
es wird glaub ich unterschieden ob für "Eigenbedarf oder Geschäftmacherei gehandelt wurde, das ist dann halt schon Betrug.

Eigentlich dachte ich immer es geht problemlos von CH nach D, weil das "Ursprungsland Eu ist.

umgekehrt müssen wir in der Schweiz nebst MWST und Zoll, auch noch nach Gewicht bezahlen.

Gruss Josef

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Subject 14 Sep 2005 22:37 #7

Hi,

ich war mal so um 1986 auf Reisen, u.a. mit einem Schweden. Der hat sich in F einen seltenen DS gekauft und wollte den Zoll sparen, den man damals noch blechen mußte. Ging einfach: Hatte in S einen ähnlichen Schrott-DS mit Schwedennummernschild, Typenschild mitgenommen mit den 4 Kreuzschlitzschrauben- und fuhr zollfrei mit Schwendennumemr nach Norden. Ist natürlich kriminell- aber wer ist eigentlich kriminell bei der staatlichen Abzocke unserer Zeit???

Das darf man nicht- bitte keine Missverständnisse!!!!

AH

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Subject 14 Sep 2005 18:30 #8

Vielen Dank schon mal für die Tipps...
bezüglich Zollbefreiung hab ich irgendwo mal gelesen, dass die EU mit EFTA- Ländern (u.a. die Schweiz) sogenannte Präferenzabkommen über gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehöhren abgeschlossen hat...hierzu muss man eine Warenverkehrsbescheinigung vorlegen... mir ist das schon mal bei Schweizer Autohändlern (mobile, etc.) aufgefallen die zur Vereinfachung beim Verkauf eine EUR.1 ausstellen können...hat vielleicht damit jemand schon mal zu tun gehabt?

Grüsse aus Darmstadt

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Subject 14 Sep 2005 17:40 #9

Es kommt dann noch die Deutsche MwSt drauf. Die CH ist nicht in der EU.
Ja, in der CH gibt es schöne SM's zu kaufen.

Gruss, Mike
  • mf-zh

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Subject 14 Sep 2005 17:04 #10

Hallo,

bei der Einfuhr und auch bei der Zulassung gibt es keine Probleme. Für die Einfuhr muss man üblicherweise Zoll zahlen (Zollfrei geht es nur, wenn der SM als Kulturgut akzeptiert wird - strenge Anforderungen, eigentlich nur für Museumsstücke). Für die Zulassung in Deutschland sollte man ein Typenblatt von Citroen Deutschland in Köln anfordern, in dem die Übereinstimmung des schweizer Fahrzeugs mit der deutschen ABE bescheinigt wird. Dann braucht man zur Zulassung nur noch die Vollabnahme vom TÜV und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA in Flensburg.

Lutz-Harald Richter
  • Lutz-Harald Richter
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Subject 14 Sep 2005 16:30 #11

Hi,
glaub ich nicht. Man kann meines Wissens einführen, für ZUlassungen gelten die damaligen ABE´s. Schweiz /EU zahlt man halt Zoll, aber Schweizautos sind meist recht gut. Mein Automatic ist auch da her.

Andreas

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Subject 14 Sep 2005 13:09 #12

aber vielleicht kann ich helfen, melde Dich bei Problemen


Peter Schreiter
  • Peter Schreiter

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Subject 14 Sep 2005 13:02 #13

es könnte sein das Sie den Wagen wegenfehlendem Cat, gar nicht mehr in die EU einführen können, egal ob Oldtimer oder nicht.

Gruß Peter Schreiter
  • Peter Schreiter

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Subject 14 Sep 2005 11:59 #14

Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, einen SM aus der Schweiz von Privat zu kaufen. Hat jemand Erfahrung mit dem Import/ Export von Fahrzeugen. Was muss ich bei der Ausfuhr aus der Schweiz bzw. bei der Einfuhr und der Zulassung in Deutschland berücksichtigen?
Gruss Jochen

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