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Verkehrsordungswidrigkeiten
- John
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Re: Subject
04 Jan. 2011 11:16Helge,Helge postete
Wie wär's denn mit etwas Gelassenheit? Einfach nicht im Halteverbot parken, nicht schneller als 20 km/h über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit fahren. Immer schön blinken usw.
Es ist doch leider so, dass niemand von uns allein lebt und den Verkehrsraum für sich hat. Es gibt noch Millionen andere da draußen die sich auch für wichtig halten. Obwohl doch gerade wir so wichtig sind, können wir die anderen nicht wegsprengen. Denn manchmal brauchen wir den einen oder anderen von ihnen.
Termindruck? Das ist doch heute kein Thema mehr: welcher seriöse Geschäftspartner hat kein Verständnis, wenn man wegen des Verkehrs zu spät kommt? Zumal wir mit unserer Freisprecheinrichtung auf eine Verspätung hinweisen können.
Viele Grüße
Helge
Da kann ich Dir nur uneingeschränkt zustimmen. Es geht nicht immer nur um einen selber, sondern auch um das Akzeptieren von gemeinsamen Spielregeln. Schlimmer noch: Ständiges Unterlaufen der Regeln führt zu verstärkter Reglementierung, was wiederum zum Vorwand für das Unterlaufen genommen wird uns so weiter. Und wenn ich mir z.B. ein teures Haus in einer Anliegerstraße gekauft hätte, durch die dann ständig Durchgangsverkehr ginge, dann würde mir auch irgendwann mal der Kragen platzen.
Nur bei dem zu spät kommen bin ich nicht bei Dir; dafür habe ich Null Verständnis. Ich erwarte von jedem, dass er rechtzeitig losfährt. Dann stiehlt er mir auch nicht meine Zeit. Das gilt für Mitarbeiter wie für Geschäftspartner.
Grüße
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- Helge
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Re: Subject
04 Jan. 2011 10:41Es ist doch leider so, dass niemand von uns allein lebt und den Verkehrsraum für sich hat. Es gibt noch Millionen andere da draußen die sich auch für wichtig halten. Obwohl doch gerade wir so wichtig sind, können wir die anderen nicht wegsprengen. Denn manchmal brauchen wir den einen oder anderen von ihnen.
Termindruck? Das ist doch heute kein Thema mehr: welcher seriöse Geschäftspartner hat kein Verständnis, wenn man wegen des Verkehrs zu spät kommt? Zumal wir mit unserer Freisprecheinrichtung auf eine Verspätung hinweisen können.
Viele Grüße
Helge
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- Andy
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- aggiepack
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Re: Subject
03 Jan. 2011 22:52Anzeige erstatten darf in Deutschland jeder. Es gibt in der Tat Polizeibehörden, die bald wahnsinnig werden durch Zeitgenossen, die ihre tägliche Erfüllung darin sehen, irgendwelche kleineren oder größeren Verfehlungen zur Anzeige zu bringen. Sofern die Anzeige nicht anonym eingegangen ist, erfährt man den Namen des Anzeigenerstatters im Wege der Akteneinsicht, die einem Betroffenen / Angeklagten über einen Rechtsanwalt zusteht.
Ob die Bußgeldbehörde die Sache verfolgt, liegt in ihrem Ermessen, denn im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt das sog. Opportunitätsprinzip. Die Behörde entscheidet ob sie ermitteln will und ggf. bei einem entsprechenden Ermittlungsergebnis Sanktionen verhängt oder das Verfahren einstellt. Anders sieht es bei Straftaten aus. Hier muß die Staatsanwaltschaft ermitteln und dann entsprechend dem Ermittlungsergebnis das Verfahren endgültig oder einstweilig einstellen, Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben.
Der Anzeigenerstatter, der zumeist behauptet irgendetwas selbst wahrgenommen zu habe, ist daher in der Regel zugleich Zeuge. Beweisregeln, wieviele Zeugen für eine Ahndung vorhanden sein müssen, gibt es nicht.
Ob die Angabe des Zeugen glaubhaft und der Zeuge glaubwürdig ist, ist dann in letzter Konsequenz Sache des Richters. Im Gesetz gibt es auch keine Regeln über die Wertigkeit von Zeugen. Leider neigen Amtsrichter in Verkehrssachen mehr oder weniger blind Polizeibeamten und Verwaltungsangestellten zu glauben.
Wer die Nummer "Ich weiß nicht, wer gefahren ist" allzu sehr strapaziert riskiert auch mal eine Fahrtenbuchauflage. Gedächtnislücken über die jeweiligen Fahrer sollte man erst so nach ca. zwei Wochen nach dem Vorfall haben.
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- CX-Driver
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Re: Subject
03 Jan. 2011 21:38beim Parken gibt es in Deutschland leider die Halterhaftung, da lohnt sich ein Einspruch von den Kosten und vom Aufwand her zumeist nicht.
Wenn es um einen Verstoß beim Fahren geht, muß dagegen nachgewiesen werden, wer tatsächlich gefahren ist.
Auch da lohnt sich meiner Meinung nach ein Einspruch erst bei drohenden Punkten in Flens. Also ab 40 Euro Bußgeld, darunter ist es billiger, einfach zu bezahlen.
Oftmals ist es besser, nicht das Fahren grundsätzlich abzustreiten sondern besser zu sagen: "Leute, mit dem Wagen fahren mehrere Personen in meinem Umfeld, ich weiß tatsächlich nicht mehr, wer an dem Tag damit wohin gefahren ist. Habt ihr ein Bild o.ä. vom Fahrer? Dann weiß ich es vielleicht..."
Ich vermisse immer die "Bewährung" bei Verkehrsordnungswidrigkeiten...
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist es doch in der Regel so, daß man zwar irgendein Gebot übertreten hat, es wurde aber niemand in irgendeiner Weise geschädigt. Für alle Beteiligten geht das Leben ganz normal weiter ohne irgendwelche Einschränkungen.
Dafür gibt es dann äußerst einschneidende Strafen wie Punkte, hohe Geldbußen, Fahrverbot etc.
Schlägt man aber irgendwo jemanden aus Jux und Dollerei einfach so zusammen, derjenige verliert Blut, Zähne etc. und dessen Leben wurde dadurch enorm beeinträchtigt, dann erhält man eine Strafe auf "Bewährung", also meiner Ansicht nach überhaupt keine Strafe.
Finde ich irgendwie nicht richtig, von daher muß ich P. Biehl zustimmen, man sollte sich verweigern wo es geht...
Schlimm finde ich auch, daß die Polizei nicht angibt, wer einen angezeigt hat, da heißt es nur: Ein honoriger Bürger, jemand, dem man das glauben kann.
Ja bin ich denn nicht auch honorig? Bin seit 15 Jahren selbständig, zahle Steuern, mache nichts wirklich Krummes, habe nie jemanden beleidigt oder verletzt oder übers Ohr gehauen...
Irgendwie seltsam...
Viele Grüße
Wolfgang
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- P.Biehl
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Re: Subject
03 Jan. 2011 21:02Natürlich kalkuliere ich das Risiko mit ein erwischt zu werden, aber bei den Tarifen in D, kostet einen das ja höchstens ein müdes A....runzeln.
Wenn ich nicht in flagranti ertappt oder photographiert werde, bin ich eben nicht gefahren und ziehe alle Register um da rauszukommen.
Es ist traurig, daß das Bild der Polizei und des Rechtsstaates so schlecht wurde, und nur weil der Staat eben da abkassiert, wo er auf wenig Widerstand stößt und die Polizei gezielt gegen die zahlungsfähigen harmlosen Bürger eingesetzt wird. Das Problem ist in Frankreich unter Sarkozy noch viel drastischer als in D.
Ich warte da nur drauf, bis die erste Patrouille der "gendarmerie nationale" an der nächsten Laterne aufgeknüpft wird.
Die Zustände verschlimmern sich zusehends!
Grausam!
Saluti
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- John
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Re: Subject
03 Jan. 2011 18:55Ist mir auch schon mehrfach passiert: Jemand hat angezeigt und ich habe gezahlt.KR-GE-70H postete
N´Abend zusammen
Mal eine Frage an die Juristen unter Euch:
Wer darf Verkehrsordungswidrigkeiten wie Falschparken, Fahren auf einem Landwirtschafts bzw Forstweg, etc anzeigen?
Theoretisch jeder Rentner der Langeweile hat und dafür um 0500 aufsteht?
Muß er einen Zeugen haben? Oder muß man sich in jedem Fall rechtfertigen?
Gruß Gerhard
In der Regel wird der Richter vermutlich nach dem Motiv fragen, warum ein gelangweilter Rentner einen Autofahrer FÄLSCHLICHERWEISE beschuldigen sollte; wenn es keine persönliche Beziehung gibt, dann wird der Richter den Beschuldigten wohl fragen, wo er denn zum fraglichen Zeitpunkt gewesen ist.
Andererseits habe ich mal einen Irren angezeigt, der in der Kolonne auf der Autobahn erst kilometerlang mit 3 m Abstand hinter mir her lichtgehupt hat, dann rechts überholt und sich wieder reingedrängt hat, um den nächsten lichtzuhupen und so weiter. Nach 2 Wochen kam ein Schreiben der zuständigen Staatsanwaltschaft: "Kein öffentliches Interesse".
Fazit:
Der Staat agiert je nachdem, wieviel Aufwand er bei der Verfolgung sieht, und nicht, wie notwendig das Ordnungsprinzip ist.
Deshalb: Man kann es ja mal mit Widerspruch probieren, aber wenn dann ein 2. Zeuge aus dem Hut gezaubert wird oder es gar zur Verhandlung kommt, dann kann es teuer werden.
Ich zahle in solchen Fällen immer. Warum den Rechtsapparat unnötig belasten mit der Folge, dass Freiheiten am Ende weiter eingeschränkt werden? Wenn ich einen verbotenen Weg fahre, dann löhne ich auch dafür. Das habe ich bei der Entscheidung, den Weg zu befahren, bereits einkalkuliert.
War vermutlich nicht sehr hilfreich, aber trotzdem Grüße
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- P.Biehl
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Re: Subject
03 Jan. 2011 17:43Bei uns in Lux. sind das vereidigte Beamte, deren Wort mehr zählt als jenes eines "Normalos". Trifft ein Flic aber dabei auf eine ebenfalls vereidigte Person wie z.B. einen Minister oder Richter, so hat er als Einzelperson ein Problem...
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- SyMpa
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Re: Subject
03 Jan. 2011 17:21bin kein Jurist, aber:
derjenige, der anzeigt, ist beweispflichtig
Polizeibeamte benötigen i.d.R. keine Beweismittel
denn: sie geniessen vor dem Richter eine höhere Glaubwürdigkeit
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- KR-GE-70H
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Subject
03 Jan. 2011 17:14Mal eine Frage an die Juristen unter Euch:
Wer darf Verkehrsordungswidrigkeiten wie Falschparken, Fahren auf einem Landwirtschafts bzw Forstweg, etc anzeigen?
Theoretisch jeder Rentner der Langeweile hat und dafür um 0500 aufsteht?
Muß er einen Zeugen haben? Oder muß man sich in jedem Fall rechtfertigen?
Gruß Gerhard
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