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Nepper-Schlepper-Abschlepper

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Re: Subject

06 Nov. 2008 13:36
#21
Ulli_39 postete
Guten Morgen,
ich habe gehört das in der Nähe dort wo vom Bruder eines Bekannten dessen Cousin sein Sohn erzählt bekommen hat das ein Nichte seiner Tochter die ihren Freund abholen wollte ein Auto sah was ........
Die Punkte sind zur freien Weiterführung dieser Geschichte.

Ulli vom schönen Herbstlichen Niederrhein
Nur, dass es diesen Pick Up wirklich gibt und ich den Besitzer kenne ;)


Matthias

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Re: Subject

06 Nov. 2008 13:07
#22
Feigling! :D


Viele Grüße

Helge
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Re: Subject

06 Nov. 2008 12:14
#23
Helge postete

Oder gleich in ein Parkhaus bzw. auf einen Parkplatz zu fahren. Die paar Meter bis zum Einkaufen sind ausserdem gesund.


Viele Grüße

Helge
Die paar Meter durchs stinkige Parkhaus dafür umso ungesünder ;)

Gruß,
Ekki

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Re: Subject

06 Nov. 2008 08:49
#24
Ja. Und ich habe einen Diebstahl sicheren SM, weil die Batterie leer ist und sich die Haube nicht ohne Werkzeug öffnen lässt. So geht nicht einmal fremd starten. :D

Der nächste Schritt wird sein, das Auto bei noch laufendem Motor mit einer elektrisch betriebenen Erdspiessschraube im Boden zu verankern.
Oder gleich in ein Parkhaus bzw. auf einen Parkplatz zu fahren. Die paar Meter bis zum Einkaufen sind ausserdem gesund.


Viele Grüße

Helge
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Re: Subject

06 Nov. 2008 08:11
#25
Guten Morgen,
ich habe gehört das in der Nähe dort wo vom Bruder eines Bekannten dessen Cousin sein Sohn erzählt bekommen hat das ein Nichte seiner Tochter die ihren Freund abholen wollte ein Auto sah was ........
Die Punkte sind zur freien Weiterführung dieser Geschichte.

Ulli vom schönen Herbstlichen Niederrhein

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Re: Subject

05 Nov. 2008 21:49
#26
Bei mir im Nachbarort gibt es einen Ford A Pick Up als Hot Rod, der hat Spritzdüsen rings ums Fahrerhaus. Wer dem Auto zu nahe kommt, wird nass. Das hat auch was.


Matthias

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Re: Subject

05 Nov. 2008 20:19
#27
In Südafrika solls gar Flammenwerfer geben (BMW 12 Cylinder), die unterm Schweller bei Annäherung von Personen losgehen. Da wird dann manch einer knusprig braun.

Andreas

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Re: Subject

05 Nov. 2008 19:37
#28
Helge postete
Genau. In den USA hat das mal ein Autohalter gemacht: Den Wagen nacht unter Strom gesetzt. Tatsächlich ist dann ein Autoknacker beim Versuch zu knacken umgekomen. Der Autofahrer wurde verurteilt. Allerdings nicht wegen des Todesfalles, sondern weil er keine Warnung am Auto angebracht hatte.
Das wird mir so nicht passieren. Meine Batterie ist auch so schon alle paar Tage leer. ;-)


Liebe Grüße

Helge
na, mir gehts nur um temporäres fremdparken, zu hause ist sie sicher.

lg

sonja

ps aber interessante rechtsprechung...

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Re: Subject

05 Nov. 2008 18:23
#29
Genau. In den USA hat das mal ein Autohalter gemacht: Den Wagen nacht unter Strom gesetzt. Tatsächlich ist dann ein Autoknacker beim Versuch zu knacken umgekomen. Der Autofahrer wurde verurteilt. Allerdings nicht wegen des Todesfalles, sondern weil er keine Warnung am Auto angebracht hatte.
Das wird mir so nicht passieren. Meine Batterie ist auch so schon alle paar Tage leer. ;-)


Liebe Grüße

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Re: Subject

05 Nov. 2008 17:06
#30
hmm. man (und frau auch) bräuchten sowas in der art wie einen elektrischen zaun ums auto...

lg

sonja

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Re: Subject

05 Nov. 2008 13:10
#31
Helge postete
Scjön und gut, Ekki,

aber was, wenn der Abschlepper kein Bonner ist? Und den SM trotzdem hochhebt? ;)
Nee, da fahr ich lieber in's Parkhauas. Wie Matthias schon sagte.


Viele Grüße

Helge
Wie das in anderen Städten gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Aber wenn Du in Bonn mal sein solltest, rate ich Dir zumindest von der Uni-Garage ab. Da ist das Beschädigungsrisiko größer als überall sonst... ;)

Gruß,
Ekki

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Re: Subject

05 Nov. 2008 13:03
#32
Scjön und gut, Ekki,

aber was, wenn der Abschlepper kein Bonner ist? Und den SM trotzdem hochhebt? ;)
Nee, da fahr ich lieber in's Parkhauas. Wie Matthias schon sagte.


Viele Grüße

Helge
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Re: Subject

05 Nov. 2008 12:36
#33
haha... das kann ich mir vorstellen!!

lg

sonja

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Re: Subject

05 Nov. 2008 12:12
#34
Matthias Schulze postete
Oder noch besser einfach nicht falsch parken. Ich stelle mir lieber nicht vor, wie mein SM aussieht, wenn ein inkompetenter Abschlepper ihn mit Gewalt an den Haken genommen oder, noch schlimmer, auf seinen Lkw gehievt hat.
;)
Mir hat ein lokaler (Bonner) Abschlepper verraten, dass sie tiefliegende Citroens mit Hydropneumatik oft nicht abschleppen, weil das Beschädigungsrisiko zu hoch ist. Also wenn schon falsch parken, dann den Wagen immer schön runterlassen mittels Höhenhebel.

:D

Gruß,
Ekki

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Re: Subject

05 Nov. 2008 09:53
#35
Liebe "Speed"-Gemeinde,
diese Information gilt in Deutschland für alle Fahrzeuge. :-)

ULLI

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Re: Subject

05 Nov. 2008 07:48
#36
Hallo Sonja,

das will glaub ich, keiner wirklich wissen. Das müsste man ausprobieren. Am vergangenen Wochenende sind 2 Fotos von mir gemacht worden. Leider nich in Meinem SM. Einmal mit 83, einmal mit 80 (lt. GPS) jeweils in einer 60er Zone. ausserorts in einer Aitobahnbaustelle. Mal sehen, ob die Abzüge gut sind.


Liebe Grüße

Helge
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Re: Subject

04 Nov. 2008 23:13
#37
Matthias Schulze postete
Von den Tickets wegen zu schnellem Fahren reden wir besser nicht. Das waren deutlich mehr. Aber das hat ja auch was mit den männlichen Genen zu tun, gegen die Man(n) ja nun mal nichts unternehmen kann ;)
ts, keinmal falschparken... alle tickets, die ich jeh hatte waren wegen speeding. waren aber auch wenige...
okay einmal mit dem dreiachser über eine angeblich rote ampel. ich weiss nur, ich bin bei orange drüber, aber mein heck?? das waren die einzigen punkte, die ich bekommen habe. und die sind auch schon lange wieder weg.

wie ist eigentlich die momentane lage in D bzgl speeding und punkten?

lg

sonja

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Re: Subject

04 Nov. 2008 21:53
#38
Oder noch besser einfach nicht falsch parken. Ich stelle mir lieber nicht vor, wie mein SM aussieht, wenn ein inkompetenter Abschlepper ihn mit Gewalt an den Haken genommen oder, noch schlimmer, auf seinen Lkw gehievt hat.


Matthias, stolz darauf, dass er in 28 autofahrenden Jahren nur einmal ein Ticket wegen Falschparkens erhalten hat. Von den Tickets wegen zu schnellem Fahren reden wir besser nicht. Das waren deutlich mehr. Aber das hat ja auch was mit den männlichen Genen zu tun, gegen die Man(n) ja nun mal nichts unternehmen kann ;)

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04 Nov. 2008 16:22
#39
Hallo,
evt. hilfreich wenn man sein Fahrzeug wieder haben muss:-)
Ausdrucken und ins Handschufach!

Umstritten ist die Frage, ob ein Abschleppunternehmer die Herausgabe des Fahrzeugs an den Eigentümer verweigern darf, solange die Abschleppgebühren nicht bezahlt sind. Größere Kommunen schließen häufig Verträge mit Abschleppunternehmen, die im Auftrag der Stadt das Abschleppen ausführen, das Fahrzeug auf einem gesicherten Standplatz abstellen und beim abholenden Autofahrer die Schleppkosten des Unternehmers und die Verwaltungskosten der Behörde entgegennehmen. Die Grenzen dieser Verfahrensweise liegen darin, dass eine solche Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers eine unzulässige Rechtsbesorgung darstellt (vgl. AG Marburg, Entsch. vom 24.09.1999, Az. 9 C 931/99).
Das Kassieren der Gelder für die Kommune beurteile sich nicht allein nach Ordnungsrecht, sondern sei ein nach dem Rechtsberatungsgesetz verbotenes Inkasso, da die Beitreibung von Geldern erlaubnispflichtig sei und der Abschleppunternehmer diese Erlaubnis nicht habe (vgl. dazu auch OLG Bamberg, NJW 1996, 854 und LG Osnabrück, NJW-RR 1992, 437). Der Unternehmer wurde zur Unterlassung seiner Inkassotätigkeit verpflichtet.
Auch das OLG Düsseldorf (Entsch. V. 21.7.1998) 20 U 34/98) hat hierzu entschieden, dass Abschleppkosten nicht von Abschleppunternehmen eingezogen werden dürfen. Wird das Auto eines Falschparkers abgeschleppt, muss zunächst der Staat diese Kosten vorlegen. Der Abschleppunternehmer darf deshalb nicht das Auto bis zur Bezahlung durch den Falschparker zurückhalten. Denn Auftraggeber des Abschleppunternehmens und damit Rechnungsempfänger sei schließlich der Staat. Die Behörde müsse die Kosten daher zunächst selbst zahlen und anschließend selbst vom Kfz-Halter zurückfordern.
'Wird abgeschleppt, dann wird von der Behörde ein Kostenbescheid ausgestellt. Viele Autofahrer wissen aber nicht, dass beim Abholen des Fahrzeuges die Kosten nicht bezahlt werden müssen und man die Zustellung eines Kostenbescheides verlangen kann.'
Ist man der Meinung, dass zu unrecht abgeschleppt wurde und man die Kosten nicht zu zahlen hätte, so kann gegen diesen Bescheid binnen zwei Wochen ein Rechtsmittel erhoben werden (Paragraph 63 AVG.
Darf ein Abschleppunternehmer, der ein Fahrzeug abgeschleppt hat, den Delinquenten direkt zur Kasse bitten darf.
Darf er nicht. Ein Abschleppunternehmen, das bei Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer die Kosten für das im Auftrag eines Dritten (z. B. Ordnungsbehörde) durchgeführte Abschleppen bezahlt, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz, das eine Inkassotätigkeit für Dritte nur Rechtsanwälten und zugelassenen Inkassodiensten erlaubt.

Schuldner der Abschleppkosten ist der Auftraggeber, der seinerseits die Kosten beim Verursacher, also dem Fahrzeughalter, geltend machen muss. Wenn der Abschleppunternehmer diesen direkt in Anspruch nimmt, treibt er letztlich eine fremde Forderung ein, was ihm gesetzlich untersagt ist.
Urteil des OLG Naumburg vom 26.10.2005 5 U 101/05 NJW 2006, 1529

Ein Abschleppunternehmer, der die Herausgabe im Auftrag Dritter abgeschleppter und auf seinem Firmengelände verwahrter Kraftfahrzeuge an die Besitzer auftragsgemäß davon abhängig macht, daß diese die hierdurch dem Dritten entstandenen Kosten an ihn auszahlen, betreibt verbotene Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 I RBerG, wenn er für diese Inkassotätigkeit keine besondere Erlaubnis besitzt.
OLG München, 23.12.1999, 29 U 5265/99, NJW-RR 20000, 1347
Immer Fragen ob eine besondere Erlaubnis vorliegt. Das Fahrzeug muss auch auf Rechnung herausgegeben werden.

Ulli

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