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  • Andy
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Re: Subject

04 Mar 2009 20:18
#81
Über Fred 04 hab ich mich insgeheim auch schon gewundert. Der Carsten wird ja langsam, dacht ich mir.

Andreas

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Re: Subject

04 Mar 2009 20:10
#82
Rassistisch wäre das, wenn es sich um eine eigene Rasse handeln würden täte. Tut es das???

Junx, seht Fred 004: Geißelt Euch selbst.

Mea culpa!

Jedenfalls harre ich der Dinge eher gelassen. Die Saarländer sind eher ein gemütliches und wenig "preussisches" Völkchen, und bis die reagieren ist alles längst verjährt, wie Ulli_39 schon sagte.

Die Pfälzer in die Pfalz, und die Saarländer in die Saar!

;-)
Grüße!

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Re: Subject

04 Mar 2009 09:05
#83
P.Biehl postete
Autre-chiens(Ösies) ;-)
-
ist das etwa rassistisch ? ;-)

fast so, als würde man die Nachbarn als "Leute aus Barbaria" bezeichnen;
das würde unserem Bavarier Andy evtl. nicht gefallen !?
-

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Re: Subject

04 Mar 2009 08:53
#84
Achim postete
...es reicht nicht, das Fahrzeug zu identifizieren, man muß konkret eine Person verfolgen können, das dürfte bei dem beschriebenen Szenario ziemlich unmöglich sein (zumal der Betroffene möglicherweise das Signal gar nicht gesehen hat?!)
Viel Glück
Achim
In D wird nicht das Fahrzeug sondern Halter und/oder Fahrer je nach "Vergehen" belangt.
Wenn Amtshilfe geleistet wird dauert es seine Zeit und in der Regel greift dann die Verjährungsfrist. Das ist schon sehr viel früher als 1 Jahr :D

Ulli, der es schon mit Leid und auch mit Freude erfahren musste!

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  • P.Biehl
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Re: Subject

04 Mar 2009 07:01
#85
Lutz-Harald Richter postete
Die wilde Flucht vor der Polizei könnte als Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) angesehen werden. Das wäre eine Straftat, und da dies wohl auch in Luxemburg eine Straftat wäre, könnte hier eine Anklage und anschließende Rechtshilfe doch auch in Luxemburg zu unangenehmen Folgen führen.
Naja, ich würde es nicht als "wilde Flucht" bezeichnen, wenn man einfach auf den letzten paar hundert Metern vor der Grenze so auf den Eumel tritt, daß die die andern kein Land mehr sehen. Hinter der Grenze kann man ja wieder langsam fahren, da dürfen die Anderen nicht mehr mitspielen.
Grüße!

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Re: Subject

04 Mar 2009 00:57
#86
Andy postete
EBEN!

Der Fahrer hatte doch eine gelbe Brille auf, die in Verbindung mit dem blauen Frequenzspektrum des Himmels grün ergibt, das wiederum komplementär zu rotem Signal ist und das unsichtbar macht. Stimmts Ekki?

und weder in L noch in D ist das tragen von gelben brillen bei blauem Himmel verboten. Die EU- Verheuge arbeitet zwar dran, aber ist noch nicht raus.

Andreas
Andy hat vollkommen Recht:

a) Das Blaulicht der Polizei wurde von der gelben Brille effektiv herausgefiltert. Denn das ist es, was Gelbfilter machen: Sie filtern Blau.

b) Der durch die Brille grün erscheinende Himmel ist zudem für das Auge viel auffälliger, da das Auge im Grün / Gelb Bereich am empfindlichsten ist.


Der Fahrer hatte gar keine Chance, das unscheinbare "Bitte folgen" Schild zu sehen. Das hätte man schon strahlend gelb machen müssen.

Eindeutig ein Fehler der Polizei...

Gruß,
Ekki

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Re: Subject

04 Mar 2009 00:05
#87
Achim postete
zumal der Betroffene möglicherweise das Signal gar nicht gesehen hat?!

Viel Glück

Achim
EBEN!

Der Fahrer hatte doch eine gelbe Brille auf, die in Verbindung mit dem blauen Frequenzspektrum des Himmels grün ergibt, das wiederum komplementär zu rotem Signal ist und das unsichtbar macht. Stimmts Ekki?

und weder in L noch in D ist das tragen von gelben brillen bei blauem Himmel verboten. Die EU- Verheuge arbeitet zwar dran, aber ist noch nicht raus.

Andreas

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Re: Subject

03 Mar 2009 23:56
#88
...es reicht nicht, das Fahrzeug zu identifizieren, man muß konkret eine Person verfolgen können, das dürfte bei dem beschriebenen Szenario ziemlich unmöglichlich sein (zumal der Btroffene möglicherweise das Signal gar nicht gesehenhat?!)

Viel Glück

Achim

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Re: Subject

03 Mar 2009 23:03
#89
Eine reine Verkehrsordnungswidrigkeit würde nur zu einem Bußgeldbescheid der deutschen Behörde (bei mehr als 40 km/h zu viel außerorts mit Fahrverbot) führen, der zwar in Luxemburg im Wege der Amtshilfe zugestellt, aber nicht vollstreckt würde. Die geplanten Vollstreckungsabkommen auf EU-Ebene sind vorläufig gescheitert - so was gibt es nur zwischen Deutschland und Österreich. Allerdings hieße das dann, für einige Zeit Deutschland zu meiden, denn hier könnte natürlich vollstreckt werden und Computer-Fahndung ist mitunter recht effektiv.
Aber:
Die wilde Flucht vor der Polizei könnte als Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) angesehen werden. Das wäre eine Straftat, und da dies wohl auch in Luxemburg eine Straftat wäre, könnte hier eine Anklage und anschließende Rechtshilfe doch auch in Luxemburg zu unangenehmen Folgen führen.

Wenn dies nur eine theoretisches Gedankenspiel war, also besser nicht in die Tat umsetzen. Wenn es wirklich passiert ist, heißt es abwarten, ob und was passiert.

Lutz-Harald Richter

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  • Carsten
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Re: Subject

03 Mar 2009 22:01
#90
Andererseits finde ich das hier:

Geldstrafen oder -bußen anderer europäischer Länder wie z.B. Luxemburg, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Dänemark, Schweden, Finnland, Norwegen, Island, Großbritannien und Irland können daher zurzeit noch nicht in Deutschland vollstreckt werden. Allerdings werden die Verfahren auch nach der Abreise des Urlaubers fortgesetzt, wobei die deutschen Behörden auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen auch Rechtshilfe leisten (etwa durch die Anhörung des Betroffenen, Zeugenvernehmungen und Zustellungen in Deutschland). Kommt der Verkehrssünder der ausländischen Zahlungsaufforderung nicht nach, muss er daher bei seiner nächsten Reise in diesen Staat mit Zwangsmaßnahmen rechnen. Es ist dann durchaus möglich, dass die ausländische Polizei dem Fahrzeug etwa eine "Park-Kralle" anlegt, um den Fahrer zur Zahlung des "Knöllchens" zu zwingen.

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Re: Subject

03 Mar 2009 21:57
#91
Wir importieren einen kleinen Österreicher, dann rüsten wir 6 Jahre lang nur noch die Armee auf, dann marschieren wir in Lux ein (das dauert nur 11 Minuten, dann sind wir an der anderen Seite angekommen), und holen den rasenden Zahnarzt da raus.

Im Ernst, wenn sie Dein Kennzeichen haben, und es ein Abkommen gibt, UND SIE DIR NACHWEISEN KÖNNEN PER VIDEO, was da war, dann, ja, dann sieht es übel aus.

Carsten

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  • P.Biehl
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Re: Subject

03 Mar 2009 21:37
#92
Fürchten kann man ja mal. Ein Abkommen wie zwischen den Autre-chiens(Ösies) und D, gibt es definitiv nicht, und der Besitzer des Wagens war zu dem Zeitpunkt sowieso woanders. Was weiß der denn wer damit rumfährt.

;-)

Möchte eigentlich keine "Befürchtungen" sondern knallharte Paragraphen.
Grüße!

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  • Jochen SM-13
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Re: Subject

03 Mar 2009 21:36
#93
Neulich stand in der Zeitung, dass innerhalb Europas praktisch nie im Heimatland geahndet wird, wenn man sich stur stellt.

Allerdings steht es natürlich den Deutschen frei, beim nächsten Grenzübertritt nach D hinzulangen. Das haben die Holländer schon vor 20 Jahren so gemacht und haben einem dann in NL das Auto stillgelegt, wenn nicht gezahlt.

Gruss, Jochen

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  • MaTHias
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Re: Subject

03 Mar 2009 21:08
#94
Hmmm, schätze mal, in EU gibt´s ein Auslieferungs-Abkommen: Kopf ab hier oder da...

Im Ernst: die deutschen Jungs rufen in L an: "Fahrt mal da hin und macht dem Dampf!!!"

Ist mir in Porto leicht anders passiert: Auto im Parkverbot morgens um 6 vorm Abflug am Flughafen stehen lassen. Es kam ein portugiesisches Einschreiben, dann zwei, dann drei, dann wollten sie 600 Öre von mir, und die deutsche Polizei hat bei meiner Mutter geklingelt... die wußte aber nicht, wie sie mich erreichen sollte... nie wieder was gehört. Portugal hat mit D kein Abkommen über die Verfolgung von Verkehrsdelikten. Ich fürchte, das ist mit L und D anders...

Viel Glück,

M.

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  • P.Biehl
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03 Mar 2009 21:01
#95
Junx, habe mal ein, latürnich rein theoretisches, Problem und benötige die Hilfe eines teutonischen Juristen. Nicht umsonst schreibe ich hier im Mitgliederbereich.:

Stellt Euch vor ein in L zugelassenes Auto fährt mit ca 50km/h zu schnell und ein teutonischer getarnter Polizeiwagen überholt, klemmt sich davor und schiebt das Schild "Polizei, bitte folgen" raus. Da dieser Vorgang aber 1km vor der Grenze stattfindet gibt der in L zugelassene Wagen einfach mal ordentlich Kitt und pfeift an der letzten deutschen Ausfahrt vorbei über die Grenze weg und Tschüss!

Was kann da nachkommen???

Könnte ja mal vorkommen sowas, gestern speziell.

;-)
Grüße!

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