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THEMA: Frage

Subject 14 Nov 2009 20:19 #21

Wenn´s um arglistige Täuschung geht, fakeln der/die Vorsitzende nicht lange. Wie sich das in diesem Fall 2 Jahre hinsiehen kann ist mir ein Rätsel.
  • Frank Joh S.

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Subject 14 Nov 2009 19:33 #22

Frank Joh S. postete

SyMpa postete

Frank Joh S. postete
Ah, Rücknahme mit Fristsetzung. Gut gemacht.

-
wage ich zu bezweifeln; dann könnte man solch ein Teil auch mutwillig abfackeln.
-

Nee, es geht dabei nur um die Fristsetzung.

-
Das ist mit zu blauäugig.
-
Ich halte es schon für kontraargumentativ die Rücknahme zu verlangen,
das Fahrzeug aber gleichzeitig und wiederholt zu nutzen.
Im übrigen war die tatsächliche Nutzung ursächlich für den Brand (keine Nutzung - kein Brand).
-
Und nicht zu vergessen: vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.
-
Was meint denn unser Fachanwalt T. Graf ?
Er liest doch mit
-

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Subject 14 Nov 2009 19:30 #23

SyMpa postete

Frank Joh S. postete
Ah, Rücknahme mit Fristsetzung. Gut gemacht.

-
wage ich zu bezweifeln; dann könnte man solch ein Teil auch mutwillig abfackeln.
-

Nee, es geht dabei nur um die Fristsetzung.
  • Frank Joh S.

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Subject 14 Nov 2009 17:51 #24

Ich sags mal wieder so: Ich habe ja auch schon mehrfach (!) ähnliches in der Citroen-Werkstätten-Szene erlebt, und dachte auch manchmal
an shake-hands auf Russisch...

M.

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Subject 14 Nov 2009 13:07 #25

Inkasso Moskau!
Grüße!

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Subject 14 Nov 2009 12:51 #26

Alles Gute. Ich wäre voll genervt davon. Da habe ich keinen sportlichen Ergeiz.

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Subject 14 Nov 2009 10:27 #27

Ach, wenn der Anwalt da genug Witz hat, kommt der den Typen schon dahinter. Die, die kein Geld haben in solchen Fällen, schaffen meist schwarz. Ne Woche beobachten (lassen) und schon hat man sie am Wickel.

Andreas

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Subject 14 Nov 2009 08:09 #28

manchmal bekommt man Recht aber man bekommt kein Geld, da der Beklagte keines hat.
Ich hoffe hier ist es anders.
Daumen drückend
Matthias

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Subject 13 Nov 2009 18:08 #29

spannend. ich drücke dir die daumen. das gutachten wird bestimmt interessant.

lg

sonja
  • Sonja

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Subject 13 Nov 2009 08:49 #30

Auf so eine Idee käme ich nicht. Cui bono?
In diesem Falle hat ja außerdem noch der Gutachter im Auto gesessen, der bestätigen kann, dass die Karre ohne Fremdeinwirkung das Zündeln begonnen hat.
Einer Erweiterung der Beweiserhebung ("Warum hat das Auto gebrannt? Ein weiterer Hinweis auf die Mangelhaftigkeit?) hat der Richter nicht zugestimmt. Deswegen läuft nun parallel ein neues Beweiserhebungsverfahren über das Amtsgericht, für den Fall, dass ich den Prozess verliere. Im Kaufvertrag gibt es keinen Gewährleistungsausschluss. Falls also das Gutachten nicht in meinem Sinne ausfällt, bietet sich hier der nächste Schritt an.
Das Gutachten ist in 10 Tagen fertig.

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Subject 13 Nov 2009 07:05 #31

Carsten postete
Das würde ja nix bringen. Er kriegt das, was er rücknehmen muss. Ob John das nun mutwillig abfackelt oder nicht, IHM ist es ja "egal", weil er so oder so sein Geld zurückbekommt. Entweder fürs ganze Auto oder für das Wrack.

Carsten

Bei manchen Leuten würde das ihr Mütchen kühlen, was ich bei John zwar zu bezweifeln wage.
Grüße!

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Subject 13 Nov 2009 06:25 #32

Das würde ja nix bringen. Er kriegt das, was er rücknehmen muss. Ob John das nun mutwillig abfackelt oder nicht, IHM ist es ja "egal", weil er so oder so sein Geld zurückbekommt. Entweder fürs ganze Auto oder für das Wrack.

Carsten

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Subject 13 Nov 2009 02:16 #33

Frank Joh S. postete
Ah, Rücknahme mit Fristsetzung. Gut gemacht.

-
wage ich zu bezweifeln; dann könnte man solch ein Teil auch mutwillig abfackeln.
-

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Subject 12 Nov 2009 21:22 #34

Ah, Rücknahme mit Fristsetzung. Gut gemacht.
  • Frank Joh S.

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Subject 12 Nov 2009 21:21 #35

Ja , sag ich doch. ( Es sei den Du hast einen verdammt guten Rechtsbeistand. ) Bin mal gespannt ob der oder die Vorsitzende das auch so sehen.

Grüße
  • Frank Joh S.

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Subject 12 Nov 2009 21:02 #36

Etwas Interessantes für juristische Laien:

Heute hat mir mein Anwalt eröffnet, dass, wenn ich den Prozess gewinne, der Käufer in jedem Falle zahlen muss, da er seit fast 2 Jahren im Rücknahmeverzug ist (oder Annahmeverzug? )(seit dieser Zeit verlange ich die Rückgängigmachung des Kaufvertrages) und der Rücknahmeverzug bedeutet, dass er das volle Risiko für das Kaufobjekt trägt, wenn er die Rücknahme verweigert. Er müsse also den Kaufpreis rückerstatten und hat Anspruch auf das Wrack.

Nette Vorstellung.

Grüße

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